ABG

All­ge­meine Geschäftsbedingungen

Helih­ansa GmbH

Inns­bru­cker Bun­des­straße 95
5020 Salz­burg
Öster­reich

Gültig ab: Dezember 2025

Die Helih­ansa GmbH ver­öf­fent­licht ihre All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gungen für Hub­schrau­ber­touren und damit ver­bun­dene Dienstleistungen.

1. All­ge­meines

1.1. Alle von Helih­ansa im Zusam­men­hang mit Hub­schrau­ber­touren an Kunden erbrachten Dienst­leis­tungen basieren auf diesen All­ge­meinen Geschäftsbedingungen.

2. Anwen­dungs­be­reich und Grundregeln

2.1. Gül­tig­keit

Alle von Helih­ansa erbrachten Dienst­leis­tungen basieren aus­schließ­lich auf diesen Geschäfts­be­din­gungen. Sie gelten auch für zukünf­tige Dienst­leis­tungen, sobald der Kunde sie akzep­tiert hat. Ände­rungen bedürfen der Schrift­form und müssen von beiden Par­teien unter­zeichnet werden.

2.2. Rechts­rahmen

Der recht­liche Rahmen für Beför­de­rungs- und sons­tige Dienst­leis­tungen richtet sich nach den ein­schlä­gigen natio­nalen Rechts­vor­schriften, dem War­schauer Abkommen, den Betriebs­be­din­gungen der Helih­ansa, den jeweils gel­tenden Tarifen sowie den in den Bestell- und Buchungs­un­ter­lagen fest­ge­legten Bedingungen.

2.3. Ver­si­che­rung und Haftung

Pas­sa­giere mit einem Ticket oder Gut­schein sind mit 20.000 € gegen Tod und mit 20.000 € gegen dau­er­hafte Behin­de­rung versichert.
Die Beför­de­rung von explo­siven, brenn­baren oder radio­ak­tiven Gegen­ständen ist ver­boten, und eine Haf­tung über die gesetz­li­chen Grenzen hinaus ist ausgeschlossen.
Helih­ansa haftet nicht für Schäden, die durch die Nicht­ein­hal­tung gesetz­li­cher oder behörd­li­cher Vor­schriften durch den Pas­sa­gier ent­stehen, oder für Schäden, die auf dem Weg zum und vom Flug­zeug entstehen.

2.4. Beför­de­rungs­aus­schluss

Das Unter­nehmen kann Per­sonen die Beför­de­rung ver­wei­gern, wenn ein Ticket unrecht­mäßig erworben wurde oder wenn deren körperliche/geistige Ver­fas­sung die Sicher­heit gefährden könnte. Die Anwei­sungen des Per­so­nals sind zu befolgen; wäh­rend des Fluges müssen Sicher­heits­gurte ange­legt werden und der Zugang zum Hub­schrauber ist nur inner­halb des Sicht­feldes des Piloten gestattet.

3. Rück­erstat­tungen und Stornierungen

3.1. Keine Rückzahlungen

Flug­gut­scheine oder Tickets werden grund­sätz­lich nicht erstattet, auch nicht bei wie­der­holter Ter­min­ver­schie­bung. Kommt es den­noch zu einer Erstat­tung, wird eine Gebühr von min­des­tens 50 % des Gut­schein­wertes berechnet.

4. Umbu­chungen und Gutscheine

4.1. Sofern nicht anders ver­ein­bart, muss die Zah­lung für Tickets oder Gut­scheine voll­ständig erfolgen, bevor der Flug­termin fest­ge­legt werden kann.
4.2. Wenn zwi­schen der Buchung und dem Rund­flug nur wenig Zeit liegt, muss die Zah­lung vor dem Start in bar erfolgen, sofern nichts anderes ver­ein­bart wurde.
4.3. Im Falle einer Stor­nie­rung des Ver­trags werden fol­gende Beträge in Rech­nung gestellt:
  • 4.3.1. Bis zu 14 Kalen­der­tage vor dem Flug­datum: 50 % des Flugpreises,
  • 4.3.2. Bis zu 7 Kalen­der­tagen vor dem Flug­datum 75 % des Flugpreises,
  • 4.3.3. Weniger als 7 Kalen­der­tage vor dem Flug­datum 100 % des Flugpreises.
4.4. Es steht dem Kunden frei, einen gerin­geren Schaden nach­zu­weisen als der oben angegebene.

5. Wider­rufs­recht im Fernabsatz

5.1. Käufer, die einen Gut­schein oder einen Flug im Fern­ab­satz erwerben, haben gemäß § 355 BGB ein zwei­wö­chiges Wider­rufs­recht, das mit Erhalt des Gut­scheins oder der Buchungs­be­stä­ti­gung beginnt. Zur Wah­rung der Frist reicht es aus, die Wider­rufs­er­klä­rung recht­zeitig zu ver­senden. Dieses Recht gilt nur für Gut­scheine, die direkt bei Helih­ansa erworben wurden.

6. Ange­bote und Vertragsabschluss

6.1. Die Ange­bote basieren auf den Leis­tungs­daten des jewei­ligen Hub­schrau­bers und unter­liegen der Ver­füg­bar­keit. Ein Ver­trag kommt erst mit der schrift­li­chen Auf­trags­be­stä­ti­gung durch Helih­ansa zustande.

7. Preise und Nebenkosten

7.1. Die ange­ge­benen Preise ent­halten nur kal­ku­lier­bare Kosten. Zusätz­liche Kosten wie staat­liche Gebühren, Flug­hafen- und Lan­de­ge­bühren, Park­kosten und später anfal­lende unbe­kannte Kosten müssen separat bezahlt werden (außer für Gut­schein­in­haber). Ver­trags­halter werden bei Ver­trags­ab­schluss über zusätz­liche Kosten informiert.
7.2. Rei­se­kosten, Unter­kunft und Ver­pfle­gung der Crew, Über­stunden (über 10 Stunden/Tag mit einem Auf­schlag von 25 %) und Bereit­schafts­tage (250 € pro Crew­mit­glied) sind nicht enthalten.
7.3. Die genannte Flug­zeit ver­steht sich als Block­zeit, die Ein‑/Ausstieg und Hand­ling ent­hält (ca. 3–6 Minuten).

8. Haf­tung für tech­ni­sche Stö­rungen und höhere Gewalt

8.1. Tech­ni­sche Störungen

Helih­ansa haftet nicht für tech­ni­sche Mängel am Hub­schrauber oder an Spe­zi­al­aus­rüs­tung; obwohl diese gemäß den Vor­schriften gewartet werden, ent­fällt die Ver­pflich­tung zur Erbrin­gung der Dienst­leis­tung im Falle von Störungen.

8.2. Höhere Gewalt und sons­tige Umstände

Glei­ches gilt bei höherer Gewalt, Nicht­ver­füg­bar­keit eines Hub­schrau­bers, unzu­rei­chender Teil­neh­mer­zahl, Nicht­ver­füg­bar­keit des ver­ein­barten Flug­platzes, Natur­ka­ta­stro­phen oder Wet­ter­be­din­gungen, die einen Flug nicht zulassen. Helih­ansa kann den geplanten Flug­platz durch einen anderen in ange­mes­sener Ent­fer­nung ersetzen.

9. Ände­rung der Kalkulationsgrundlagen

9.1. Wenn sich zwi­schen der Erstel­lung des Ange­bots und der Aus­füh­rung des Auf­trags wesent­liche Fak­toren wie bei­spiels­weise die Treib­stoff­preise ändern, kann Helih­ansa eine ange­mes­sene Preis­an­pas­sung verlangen.

10. Ver­län­ge­rung der Leistungszeit

10.1. In Fällen höherer Gewalt oder anderer unvor­her­seh­barer Ereig­nisse ver­län­gert sich die ver­ein­barte Leis­tungs­zeit um die Dauer der Behinderung.

11. Vor­aus­zah­lungen und Aufrechnung

11.1. Helih­ansa ist berech­tigt, Vor­aus­zah­lungen für Zah­lungs­an­sprüche und bei lang­fris­tigen Auf­trägen Vor­aus­zah­lungen für abtrenn­bare Leis­tungs­ab­schnitte zu ver­langen. Die Auf­rech­nung mit angeb­li­chen Gegen­an­sprü­chen des Auf­trag­ge­bers ist aus­drück­lich ausgeschlossen.

12. Anwend­bares Recht und Gerichtsstand

12.1. Es gilt deut­sches Recht. Soweit gesetz­lich zulässig, ist der Gerichts­stand Siegen, Nordrhein-Westfalen.

13. Sal­va­to­ri­sche Klausel

13.1. Sollte eine Bestim­mung ganz oder teil­weise unwirksam sein, bleibt die Wirk­sam­keit der übrigen Bestim­mungen unbe­rührt. Die unwirk­same Rege­lung ist durch eine mög­lichst nahe­kom­mende zu ersetzen.

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