ABG

All­ge­meine Geschäftsbedingungen 

Marke Helihansa
Start­ra­de­heli GmbH & Co KG
Zur Eisenkaute 15
57299 Bur­bach

(im Fol­genden: Startradeheli) 

1 All­ge­meines

  1. Allen Leis­tungen, die Start­rade im Zusam­men­hang mit Heli­ko­pter-Rund­flügen gegen­über Kunden erbringt, liegen diese All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gungen zugrunde.
  2. Der Ver­trag unter­liegt deut­schem Recht.

2 Ver­trags­schluss und ‑ände­rung

  1. Mit der Bestel­lung – sei diese münd­lich, tele­fo­nisch oder schrift­lich – ent­steht der Ver­trag zwi­schen dem Kunden und Start­ra­de­heli; dieser endet mit Erfül­lung durch den ver­ein­barten Flug.
  2. Der Ver­trag kann auf eine andere Person, sofern diese die per­sön­li­chen Vor­aus­set­zungen gemäß § 3 erfüllt, über­tragen werden. Dies muss Start­ra­de­heli min­des­tens 24 Stunden vor dem Flug­termin schrift­lich mit­ge­teilt werden.
  3. Kann der Kunde aus wich­tigen und nach­voll­zieh­baren Gründen den Flug zum ver­ein­barten Termin nicht wahr­nehmen, ist er ver­pflichtet, Start­rade min­des­tens 48 Stunden vorher davon zu unter­richten. In diesem Fall wird ein Ersatz­termin ver­ein­bart. Kein sol­cher Grund liegt ins­be­son­dere vor, wenn der Kunde den Termin auf­grund eines ihm schon im Zeit­punkt des Ver­trags­schlusses bekannten Ereig­nisses oder Zustandes nicht wahr­nehmen kann.
  4. Sollte der Flug auf­grund von Start­ra­de­heli nicht zu ver­tre­tenden sicher­heits­re­le­vanten Umständen nicht durch­führbar sein, ins­be­son­dere bei nicht geeig­netem Wetter, so wird in Absprache mit dem Kunden ein neuer Termin vereinbart.

3 Per­sön­liche Voraussetzungen

  1. Das Min­dest­alter für die Mit­nahme von Kin­dern beträgt 12 Jahre, bei einer Min­dest­größe von 1,20 Meter. Dazu ist die schrift­liche Zustim­mung der Erzie­hungs­be­rech­tigten erforderlich.
  2. Das maxi­male Gewicht eines jeden Fluggastes/Kunden darf inklu­sive Klei­dung und zur Mit­füh­rung geneh­migten Gegen­ständen 110 Kilo­gramm nicht überschreiten.
  3. Vor und wäh­rend des Fluges besteht für den Kunden Alko­hol­verbot. Alko­ho­li­sierten oder unter Dro­gen­ein­fluss ste­henden Per­sonen wird der Flug ersatzlos verweigert.
  4. Sollte der Kunde gesund­heit­liche Pro­bleme haben, die eine sichere Durch­füh­rung des Fluges gefährden, ist er ver­pflichtet, dies vor Antritt des Fluges dem Piloten mit­zu­teilen. Das gesund­heit­liche Risiko obliegt dem Kunden.
  5. Start­rade behält sich das Recht vor, den Flug aus Sicher­heits­gründen nicht durch­zu­führen, sollte der Pilot den Kunden dafür als nicht geeignet halten.

4 Durch­füh­rung des Rundfluges

  1. Soweit nicht aus­drück­lich etwas anderes ver­ein­bart ist, starten und enden Rund­flüge am Flug­platz Siegerland.
  2. Der Kunde hat sich unein­ge­schränkt den Anwei­sungen des Piloten sowie anderen Mit­ar­bei­tern von Start­ra­de­heli, ins­be­son­dere dem Boden­per­sonal zu unterwerfen.
  3. Kunden, die gegen die Anwei­sung des Piloten ver­stoßen, können von dem Flug aus­ge­schlossen werden. Eine Erstat­tung des Flug­preises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  4. Die Mit­nahme von Gegen­ständen des Kunden erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.

5 Bezahlung

  1. Die Bezah­lung für Tickets oder Gut­scheine hat, sofern nichts anderes ver­ein­bart wurde, bis spä­tes­tens 2 Wochen vor Flug­an­tritt voll­ständig zu erfolgen.
  2. Bei kür­zerer Zeit zwi­schen Buchung und Rund­flug hat die Bezah­lung vor­be­halt­lich geson­derter Ver­ein­ba­rungen vor Flug­an­tritt in bar zu erfolgen.
  3. Bei Stor­nie­rung eines Ver­trages werden fol­gende Beträge in Rech­nung gestellt:
  4. bis 7 Kalen­der­tage vor Flug­termin 50% des Flugpreises
  5. bis 3 Kalen­der­tage vor Flug­termin 75% des Flugpreises
  6. bis 2 Kalen­der­tage vor Flug­termin 100% des Flugpreises.
  7. Es bleibt dem Kunden unbe­nommen, einen gerin­geren Schaden als in Abs. 3 nachzuweisen.

6 Haftung

  1. Soweit in diesen Bedin­gungen nichts anderes gere­gelt ist, haftet Start­rade auf Scha­dens­er­satz nur bei Vor­satz oder grober Fahr­läs­sig­keit seiner gesetz­li­chen Ver­treter oder Erfül­lungs­ge­hilfen sowie bei schuld­hafter Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflichten. Bei schuld­hafter Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflichten haftet Start­rade — außer in den Fällen des Vor­satzes oder der groben Fahr­läs­sig­keit seiner gesetz­li­chen Ver­treter oder Erfül­lungs­ge­hilfen — nur für den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­baren Schaden.
  2. 6.1 gilt nicht für die Ver­let­zung von Körper, Leben oder Gesundheit.
  3. Die Heli­ko­pter von Start­ra­de­heli sind aus­nahmslos flug­haft­pflicht­ver­si­chert. Diese haftet für Ansprüche wegen Halter‑, Passagier‑, Gepäck- und Frachtschäden.

7 Sal­va­to­ri­sche Klausel

Sofern ein­zelne oder meh­rere Bestim­mungen dieser AGB der gel­tenden Rechts­lage nicht, nicht mehr oder nicht voll­ständig ent­spre­chen sollten, bleiben die übrigen Teile der Klau­seln in ihrem Inhalt und ihrer Gül­tig­keit davon unberührt. 


8 Widerruf

Ist der Kauf eines Flug­gut­scheines oder die Buchung eines Fluges durch Fern­ab­satz zu- stande gekommen, so hat der Erwerber nach § 355 BGB das Recht, binnen 2 Wochen ohne Begründung den Kauf des Gut­scheins oder die Buchung kos­ten­frei zu wider­rufen. Diese Rege­lung des Rücktritts gilt aus­schließ­lich für erwor­bene Gut­scheine bei der EUROFLY Avia­tion GmbH. Die 2‑Wochenfrist beginnt mit Erhalt des Gut­scheins oder der Buchungsbestätigung. Zur Ein­hal­tung dieser Frist genügt die Absen­dung des Widerrufs. 

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