ABG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Helihansa GmbH
Innsbrucker Bundesstraße 95
5020 Salzburg
Österreich
Gültig ab: Dezember 2025
Die Helihansa GmbH veröffentlicht ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hubschraubertouren und damit verbundene Dienstleistungen.
1. Allgemeines
1.1. Alle von Helihansa im Zusammenhang mit Hubschraubertouren an Kunden erbrachten Dienstleistungen basieren auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Anwendungsbereich und Grundregeln
2.1. Gültigkeit
Alle von Helihansa erbrachten Dienstleistungen basieren ausschließlich auf diesen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Dienstleistungen, sobald der Kunde sie akzeptiert hat. Änderungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden.
2.2. Rechtsrahmen
Der rechtliche Rahmen für Beförderungs- und sonstige Dienstleistungen richtet sich nach den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften, dem Warschauer Abkommen, den Betriebsbedingungen der Helihansa, den jeweils geltenden Tarifen sowie den in den Bestell- und Buchungsunterlagen festgelegten Bedingungen.
2.3. Versicherung und Haftung
Passagiere mit einem Ticket oder Gutschein sind mit 20.000 € gegen Tod und mit 20.000 € gegen dauerhafte Behinderung versichert.
Die Beförderung von explosiven, brennbaren oder radioaktiven Gegenständen ist verboten, und eine Haftung über die gesetzlichen Grenzen hinaus ist ausgeschlossen.
Helihansa haftet nicht für Schäden, die durch die Nichteinhaltung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften durch den Passagier entstehen, oder für Schäden, die auf dem Weg zum und vom Flugzeug entstehen.
2.4. Beförderungsausschluss
Das Unternehmen kann Personen die Beförderung verweigern, wenn ein Ticket unrechtmäßig erworben wurde oder wenn deren körperliche/geistige Verfassung die Sicherheit gefährden könnte. Die Anweisungen des Personals sind zu befolgen; während des Fluges müssen Sicherheitsgurte angelegt werden und der Zugang zum Hubschrauber ist nur innerhalb des Sichtfeldes des Piloten gestattet.
3. Rückerstattungen und Stornierungen
3.1. Keine Rückzahlungen
Fluggutscheine oder Tickets werden grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht bei wiederholter Terminverschiebung. Kommt es dennoch zu einer Erstattung, wird eine Gebühr von mindestens 50 % des Gutscheinwertes berechnet.
4. Umbuchungen und Gutscheine
4.1. Sofern nicht anders vereinbart, muss die Zahlung für Tickets oder Gutscheine vollständig erfolgen, bevor der Flugtermin festgelegt werden kann.
4.2. Wenn zwischen der Buchung und dem Rundflug nur wenig Zeit liegt, muss die Zahlung vor dem Start in bar erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.3. Im Falle einer Stornierung des Vertrags werden folgende Beträge in Rechnung gestellt:
- 4.3.1. Bis zu 14 Kalendertage vor dem Flugdatum: 50 % des Flugpreises,
- 4.3.2. Bis zu 7 Kalendertagen vor dem Flugdatum 75 % des Flugpreises,
- 4.3.3. Weniger als 7 Kalendertage vor dem Flugdatum 100 % des Flugpreises.
4.4. Es steht dem Kunden frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen als der oben angegebene.
5. Widerrufsrecht im Fernabsatz
5.1. Käufer, die einen Gutschein oder einen Flug im Fernabsatz erwerben, haben gemäß § 355 BGB ein zweiwöchiges Widerrufsrecht, das mit Erhalt des Gutscheins oder der Buchungsbestätigung beginnt. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, die Widerrufserklärung rechtzeitig zu versenden. Dieses Recht gilt nur für Gutscheine, die direkt bei Helihansa erworben wurden.
6. Angebote und Vertragsabschluss
6.1. Die Angebote basieren auf den Leistungsdaten des jeweiligen Hubschraubers und unterliegen der Verfügbarkeit. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Helihansa zustande.
7. Preise und Nebenkosten
7.1. Die angegebenen Preise enthalten nur kalkulierbare Kosten. Zusätzliche Kosten wie staatliche Gebühren, Flughafen- und Landegebühren, Parkkosten und später anfallende unbekannte Kosten müssen separat bezahlt werden (außer für Gutscheininhaber). Vertragshalter werden bei Vertragsabschluss über zusätzliche Kosten informiert.
7.2. Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung der Crew, Überstunden (über 10 Stunden/Tag mit einem Aufschlag von 25 %) und Bereitschaftstage (250 € pro Crewmitglied) sind nicht enthalten.
7.3. Die genannte Flugzeit versteht sich als Blockzeit, die Ein‑/Ausstieg und Handling enthält (ca. 3–6 Minuten).
8. Haftung für technische Störungen und höhere Gewalt
8.1. Technische Störungen
Helihansa haftet nicht für technische Mängel am Hubschrauber oder an Spezialausrüstung; obwohl diese gemäß den Vorschriften gewartet werden, entfällt die Verpflichtung zur Erbringung der Dienstleistung im Falle von Störungen.
8.2. Höhere Gewalt und sonstige Umstände
Gleiches gilt bei höherer Gewalt, Nichtverfügbarkeit eines Hubschraubers, unzureichender Teilnehmerzahl, Nichtverfügbarkeit des vereinbarten Flugplatzes, Naturkatastrophen oder Wetterbedingungen, die einen Flug nicht zulassen. Helihansa kann den geplanten Flugplatz durch einen anderen in angemessener Entfernung ersetzen.
9. Änderung der Kalkulationsgrundlagen
9.1. Wenn sich zwischen der Erstellung des Angebots und der Ausführung des Auftrags wesentliche Faktoren wie beispielsweise die Treibstoffpreise ändern, kann Helihansa eine angemessene Preisanpassung verlangen.
10. Verlängerung der Leistungszeit
10.1. In Fällen höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse verlängert sich die vereinbarte Leistungszeit um die Dauer der Behinderung.
11. Vorauszahlungen und Aufrechnung
11.1. Helihansa ist berechtigt, Vorauszahlungen für Zahlungsansprüche und bei langfristigen Aufträgen Vorauszahlungen für abtrennbare Leistungsabschnitte zu verlangen. Die Aufrechnung mit angeblichen Gegenansprüchen des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1. Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand Siegen, Nordrhein-Westfalen.
13. Salvatorische Klausel
13.1. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine möglichst nahekommende zu ersetzen.
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